Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)
(gültig ab Juli 2004)
Grundlage eines jeden Vertrages (dies gilt auch für mündlich
geschlossene) sind die folgenden AGB:
1. Gage
Die Gage wird entweder in bar nach dem Auftritt gegen Quittung oder per Überweisung
innerhalb 10 Tage nach dem Auftritt bezahlt. Der Auftraggeber ist nicht
berechtigt, Abzüge jeglicher Art vorzunehmen. Der Künstler behält sich bei einer
Zahlungsverzögerung vor, Zinsen und einen Versäumniszuschlag in einem marktüblichen
Rahmen zu berechnen. Die Umsatzsteuer (7% oder 19%) wird separat ausgewiesen.
2. Programm
Die Programmgestaltung obliegt dem Künstler.
Wünsche können berücksichtigt werden. Angaben zur Dauer und Ausgestaltung der
Programme entnehmen Sie bitte den Texten auf meiner Homepage (www.do-mix.de).
Sondervereinbarungen können getroffen werden und werden im Vertrag schriftlich fixiert.
3. Politische Veranstaltungen
Politische Veranstaltungen, Veranstaltungen von Parteien oder Veranstaltungen,
die wirtschaftlichen oder politischen Werbezwecken dienen, sind dem Künstler
vor der Vertragsschließung als solche zu benennen.
4. Sorgfaltspflichten, Vertragsverletzung, Ausfall der Veranstaltung
Beide Parteien verpflichten sich, die Veranstaltung mit der
nötigen Sorgfalt vorzubereiten und für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen. Bei
vom Auftraggeber verschuldeten Verzögerungen, die den Programmbeginn um mehr als
60 Minuten über die vereinbarte Zeit hinausschieben, erfolgt ein Aufschlag von
10% auf die Gage. Kann das Programm bis 120 Minuten nach der vertraglich
vereinbarten Zeit nicht stattfinden, so gilt dies als Ereignis, das die
Aufführung verhindert. Ereignisse, die die Aufführung verhindern, entbinden
nicht von der Zahlung des Honorars.
Es entstehen keine Forderungen gegen den Künstler, wenn die Aufführung aus Gründen,
die der Künstler nicht zu vertreten hat ("höhere Gewalt", z.B. Krankheit, Unbefahrbarkeit der
Strassen aufgrund starken Schneefalls, Verkehrsunfall, Motorschaden, etc.) ausfallen muss.
Im Krankheitsfalle versucht der Künstler, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einen gleichwertigen Ersatz zu finden.
Konventionalstrafen aus Vertragsverletzungen werden beidseitig
auf eine Höchstgrenze in Höhe der Gage begrenzt.
5. Stornierung
Eine Vertragsstornierung ist für den Auftraggeber bis 7 Tage vor
dem vereinbarten Termin kostenfrei, danach unter Berechnung von 25% der Gage
möglich. Bei Stornierungen ab 2 Tage vor dem vereinbarten Termin wird die halbe
Gage fällig. Sobald sich der Künstler auftrittsbereit vor Ort befindet wird
die gesamte Gage fällig (siehe Punkt 3).
6. Salvatorische Klausel
Beide Parteien erklären sich durch Unterschrift unter dem
gesonderten Vertragsformular mit den getroffenen Vereinbarungen dieser AGB
einverstanden. Wird eine Klausel des unterzeichneten/mündlich geschlossenen
Vertrages ungültig, so berührt dies die Gültigkeit des gesamten Vertrages nicht.
7.Zusatzvereinbarungen
Eventuelle Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind dann Bestandteil
dieses Vertrages. Änderungen dieses Vertrages sowie dessen Aufhebung bedürfen ebenfalls der schriftlichen
Zustimmung beider Vertragspartner.
8. Sonstiges
Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Auftraggeber. Grundsätzlich sind
Foto- und Videoaufnahmen für private bzw. betriebsinterne Zwecke erlaubt,
wenngleich das Urheberrecht der gesamten Aufführung beim Künstler liegt. Für
Veröffentlichungen von Bildmaterial ist die Erlaubnis des Künstlers einzuholen.
Gerichtsstand ist Bützow.
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